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Hundewesen

Seit Januar 2007 gilt für alle Hunde in der Schweiz (ab einem Alter von drei Monaten) die Mikrochip-Pflicht gemäss Art. 16 Tierseuchenverordnung (TSV). Damit verbunden ist die obligatorische Registrierung bei AMICUS.

Falls Ihr Hund jetzt noch nicht registriert ist, bitten wir Sie, dies umgehend nachzuholen. Setzen Sie sich bitte mit dem Tierarzt in Verbindung. Dieser wird Ihrem Hund einen Mikrochip einsetzen und die Daten in der AMICUS-Datenbank erfassen.

Hundehalter sind verpflichtet, sämtliche Mutationen wie Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Ableben des Hundes an AMICUS zu melden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Daten in der Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu mutieren.

Neuanmeldungen und Todesfälle von Hunden müssen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres der Abteilung Finanzen Bözberg gemeldet werden.

Die Hundetaxe beläuft sich jährlich auf CHF 120.00, welche jeweils Ende Mai verschickt wird und geltend ist für die Zeit zwischen dem 1. Mai bis 30. April desselben Jahres beziehungsweise des nächsten Jahres.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite des Kanton Aargau:
https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde/Hunde.jsp

Kontakt:

AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern

Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.amicus.ch/Account/Login oder http://www.amicus.ch/