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Alter

Wer hat Anspruch auf eine Altersrente?

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und bei Frauen bei 64 Jahren.

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Bitte nehmen Sie ca. 3 – 4 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters mit der SVA Zweigstelle (Tel. 062 836 81 81) Kontakt auf.

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auch hier.

Unterstützungsangebote für betreuende Angehörige

www.ag.ch/ichhelfe

alter@ag.ch