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Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindehaus
Sonntag: 08.30 - 09.00 Uhr

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich stimmen will:

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
  • Bei der brieflichen Stimmabgaben per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei der Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.

Für die briefliche Abstimmung dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.