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ID/Pass

Kontakt

Ausweiszentrum Aargau
Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau
Tel. 062 835 19 28

Hier finden Sie das Merkblatt.

Identitätskarte (ID)

Die ID wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden (allerdings nicht im Kombiangebot).

Hinweis:

Benötigen Sie gleichzeitig einen neuen Pass, empfehlen wir Ihnen vom Kombiangebot Gebrauch zu machen. Siehe hier

In folgenden Fällen wird eine neue Identitätskarte (ID) ausgestellt:

  • Ablauf der alten Identitätskarte

  • Verändertes Aussehen

  • Änderung von persönlichen Daten (z.B. Name)

  • Verlust oder Diebstahl

Für die Austellung erforderliche Unterlagen:

  • persönliche Vorsprache (Kinder ab 7 Jahren müssen ebenfalls auf dem Antrag unterzeichnen)

  • aktuelles Passfoto (max. 1 Jahr alt)

  • alte Identitätskarte

  • Verlustanzeige der Polizei (bei Verlust oder Diebstahl der alten ID)

Foto:

Fotos für die ID können direkt in der Gemeindekanzlei gemacht werden!

Falls Sie doch ein Foto mit bringen, werden nur Fotos neueren Datums (max. 1 Jahr) akzeptiert, welche die antragstellende Person eindeutig identifiziert (neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht, keine Kopfbedeckung) und bei den unmündigen oder bevormundeten Personen ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin erforderlich.

Merkblatt "Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten"

Die Dauer für die Ausstellung der ID beträgt 7 bis 10 Tage und kann nicht beschleunigt werden. Die Identitätskarte wird in der Regel eingeschrieben direkt der antragstellenden Person zugesandt.

Der Verlust oder Diebstahl einer Identitätskarte muss der Polizei gemeldet werden.

Gültigkeit:

  • Minderjährige = 5 Jahre

  • Erwachsene = 10 Jahre

Kosten:

  • Minderjährige = Fr. 35.00

  • Erwachsene = Fr. 70.00

Pass 22 / Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte)

Neu werden nur noch Biometrische Pässe (Pass 22) ausgestellt. Diese enthalten einen Datenchip mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken (Fingerabdrücke erst ab dem 12. Lebensjahr). Der Pass 22 sowie das Kombiangebot kann nicht mehr bei der Gemeinde beantragt werden. Der Pass 22 bzw. das Kombiangebot ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde zu beantragen (Ausweiszentrum Aarau). In vielen europäischen Staaten ist die Einreise auch mit der Identitätskarte möglich.

In folgenden Fällen wird ein neuer Reisepass ausgestellt:

  • Ablauf des alten Passes
  • Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
  • Verändertes Aussehen
  • Verlust oder Diebstahl

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.

Generell beträgt die Dauer für die Neuausstellung eines Reisepasses ca. 1 - 2 Wochen. Die Fotos werden direkt beim Ausweiszentrum gemacht. Bei unmündigten oder bevormundeten Personen ist zusätzlich die Vorsprache des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin erfordelich.
Der Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses muss bei der Polizei gemeldet werden. Der Verlustschein muss für die neue Ausweisausstellung mitgebracht werden.

Gültigkeit:

  • Minderjährige = 5 Jahre
  • Erwachsene = 10 Jahre

Kosten:

Pass 10:

  • Minderjährige = Fr. 65.00
  • Erwachsene = Fr. 145.00

Kombiangebot:

  • Minderjährige = Fr. 78.00
  • Erwachsene = Fr. 158.00

Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache (Kinder ab 7 Jahren müssen den Antrag ebenfalls unterzeichnen), der alte Reisepass (sofern vorhanden) und die Verlustanzeige der Polizei (bei Verlust oder Diebstahl von altem Reisepass) erforderlich.

Die Gebühren für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA).

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass kann nicht mehr bei der Gemeinde beantragt werden.

Er ist in dringenden Fällen, namentlich, wenn:

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentliches Passes nicht mehr ausreicht
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z.B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist)
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt

beanzutragen. Die Notpassstelle in den Flughäfen können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragte Person ausweisen kann und ein Foto dabei hat. Der provisorische Pass wird für die Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, in der Regel aber für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden!

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.