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Publikationen

KANTON AARGAU
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
​Abteilung Wald
Walderhaltung
Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

Gesuch um Wiederbewilligung einer nachteiligen Nutzung (Beweidung von Wald)

Beweidung von Wald im Feldhübel-Stierenacher, Gemeinde Bözberg

Gemäss § 13 des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 und § 23 der Verordnung zum Waldgesetz (AWaV) vom 16. Dezember 1998 gehört die Waldweide zu den unzulässigen nachteiligen Nutzungen. Ausnahmsweise können nachteilige Nutzungen aus wichtigen Gründen bewilligt werden. Zuständig für die Bewilligung von Waldweiden ist die Abteilung Wald. Das Gesuch wird während 30 Tagen, vom 24. Juli 2025 bis 25. August 2025, auf der Gemeindeverwaltung Bözberg öffentlich aufgelegt.

Wer ein schutzwürdiges Interesse gelten macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen das Gesuch erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Gesuch um Beweidung von Wald Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über dieses Gesuch nicht anfechten.

Aarau, 24. Juli 2025

Abteilung Wald

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Bauherr Krauss Oliver, Dorfstrasse 29, 5225 Bözberg
Grundeigentümer Krauss Oliver, Dorfstrasse 29, 5225 Bözberg
Bauvorhaben Dachsanierung + Fenster und PV indach, Carport, Wärmepumpe Sole / Wasser + Bohrung
Lage Parzelle Nr. 1169, Dorfstrasse 29, 5225 Bözberg
Projektverfasser P. Bachmann AG, Löffelgraben 77, 5237 Mönthal
Kantonale Zustimmmung erforderlich

Das Baugesuch liegt vom 11. Juli 2025 bis 11. August 2025 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

Bauherr Wiederkehr Christian und Beatrice, Ursprung 42, 5225 Bözberg
Grundeigentümer Wiederkehr Christian und Beatrice, Ursprung 42, 5225 Bözberg
Bauvorhaben Hühnervoliere
Lage Parzelle Nr. 710, Ursprung 42, 5225 Bözberg
Projektverfasser Wiederkehr Christian und Beatrice, Ursprung 42, 5225 Bözberg
Kantonale Zustimmmung nicht erforderlich

Das Baugesuch liegt vom 25. Juli 2025 bis 25. August 2025 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

Bauherr Einwohnergemeinde Bözberg, Chapf 9, 5225 Bözberg
Grundeigentümer Schützenbund Bözberg, Riemen, 5225 Bözberg
Bauvorhaben Sanierung Kugelfang 300m Schiessanlage (Riemen), Parzelle 3037
Lage Parzelle Nr. 3037, Engmatte, 5225 Bözberg
Projektverfasser

Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg

Kantonale Zustimmmung erforderlich

Das Baugesuch liegt vom 25. Juli 2025 bis 25. August 2025 bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung dem Gemeinderat einzureichen.